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Stadtgutschein
STADTGUTSCHEIN OBERZENT – ein stück heimat schenken
Die Stadt Oberzent möchte einen Teil dazu beitragen, die Kaufkraft vor Ort zu binden und die lokalen Dienstleistungsbetriebe zu stärken. Ab sofort gibt es daher einen digitalen Gutschein, der flächendeckend im gesamten Stadtgebiet bei allen teilnehmenden Betrieben eingelöst werden kann.
Es handelt sich um ein zeitgemäßes, digitales Gutscheinsystem in Form einer Karte mit QR-Code und einem numerischen Code. Sie können in Beerfelden im Bürgerservice , Papillon (Frau Lenz), der Volksbank und der Sparkasse in Beerfelden erworben werden. Die Aufladung der Gutscheine ist in jeder beliebigen Höhe zwischen 5,00 und 250,00 Euro möglich.
Machen Sie mit und nutzen Sie das neue innovative Gutscheinidee als ideales Geschenk für alle Gelegenheiten!
Sie sind Unternehmer und möchten Akzeptanzstelle für den Stadtgutschein Oberzent werden?
Informieren Sie sich mit Hilfe der Kurzvorstellung für interessierte Teilnehmer und den AGB´s, lassen Sie sich überzeugen und machen Sie mit, unsere Stadt gemeinsam innovativ und zukunftsorientiert zu gestalten. Hierzu füllen Sie einfach die „Vereinbarung zur Teilnahme am lokalen Netzwerk-Gutschein Stadtgutschein Oberzent“ aus und senden diese an
Stadt Oberzent, z.Hd. Frau Ampferl, Metzkeil 1, 64760 Oberzent oder per Mail an verwaltungsleitung@stadt-oberzent.de.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Stefanie Ampferl (Tel.: 06068/7590-925 oder per Mail an verwaltungsleitung@stadt-oberzent.de).
Sie sind Unternehmer und möchten den Gutschein als Arbeitgebergutschein nutzen?
Beim Arbeitgebergutschein handelt es sich um eine Auszahlung als sogenannter "steuerfreier Sachbezug" gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, also um eine Zuwendung durch den Arbeitgeber, die als Sachleistung ausgezahlt wird. Dieser "steuerfreie Sachbezug" kann monatlich bis zu 50 Euro (44 € vor 2022) pro Mitarbeiter/in betragen. Das Gutscheinsystem erfüllt alle Voraussetzungen eines "steuerfreien Sachbezugs" und vereinfacht durch eine hohe Automatisierung die regelmäßige Teilnahme auch für größere Arbeitgeber.
HINWEIS ZU DEN BISHERIGEN GUTSCHEINSYSTEMEN
Der Stadtgutschein Oberzent löste zu Beginn des Jahres 2021 die beiden bisherigen Gutscheinsysteme in Beerfelden und Rothenberg ab. Seitdem sind die früheren Gutscheine des Gewerbevereins Beerfelden und Gutscheine des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Rothenberg nicht mehr erhältlich, jedoch sind diese teilweise noch gültig.
Grundsätzlich verjähren Gutscheine nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Für alle bereits ausgestellten Gutscheine der „alten“ Gutscheinsysteme gelten deshalb folgende Einlösungsfristen:
Ausstellungsjahr | Einlösbar bis |
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2021 | 31.12.2024 |
Bitte denken Sie daran, Ihre Gutscheine noch rechtzeitig einzulösen!