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Standorte und Fachbereiche
Verwaltungsstandorte der Stadt Oberzent
Um eine Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen zu treffen, bitten wir Sie, zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns aufzunehmen. Terminvereinbarungen beim Bürgerservice in Beerfelden sind unter Terminland möglich.
Bürgerservice Telefon: 06068/7590-900
Öffnungszeiten:
Montag Von 08:30 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag Von 08:30 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag Von 08:30 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag Von 08:30 bis 12:00 Uhr
Verwaltungsstandort Beerfelden
Metzkeil 1
64760 Oberzent
Büro des Bürgermeisters
Telefon: 06068/7590-926
E-Mail: vorzimmer@stadt-oberzent.de
Verwaltungsleitung
Telefon: 06068/7590-925
E-Mail: verwaltungsleitung@stadt-oberzent.de
Bürgerservice
Telefon: 06068/7590-900
E-Mail: buergerservice@stadt-oberzent.de
Standesamt
Telefon: 06068/7590-960
E-Mail: standesamt@stadt-oberzent.de
Ordnungs- und Gewerbeamt
Telefon: 06068/7590-970
E-Mail: ordnungsamt@stadt-oberzent.de
Sozialverwaltung
Telefon: 06068/7590-980
E-Mail: sozialverwaltung@stadt-oberzent.de
Gemeindepflege
Telefon: 06068/7590-983
E-Mail: gemeindepflege@stadt-oberzent.de
Tourist-Information
Telefon: 06068/7590-920
E-Mail: tourismus@stadt-oberzent.de
Jugendpflege
Telefon: 06068/7590-985
E-Mail: jugendpflege@stadt-oberzent.de
Verwaltungsstandort Rothenberg
Hauptstraße 23
64760 Oberzent
Bauverwaltung
Telefon: 06068/7590-990
E-Mail: bauamt@stadt-oberzent.de
Liegenschaften
Telefon: 06068/7590-950
E-Mail: liegenschaften@stadt-oberzent.de
Verwaltungsstandort
Unter-Sensbach
Sensbacher Straße 86
64760 Oberzent
Finanzverwaltung
Telefon: 06068/7590-940
E-Mail: finanzen@stadt-oberzent.de
Mitarbeitende der stadtVerwaltung
Bereitschaftsdienst Wasserversorgung: 0151/16335022
FUNDBÜRO
Sie haben etwas verloren oder gefunden? Das Fundbüro der Stadt Oberzent hilft Ihnen schnell und unkompliziert.
Beim Fundbüro der Stadt Oberzent sammeln sich Fundstücke aus dem gesamten Stadtgebiet. Brillen, Schlüssel, Uhren, Schmuck oder Mobiltelefone. Wenn Sie etwas verloren haben, fragen Sie gerne bei uns nach. Mit ein wenig Glück hat ein ehrlicher Finder Ihre Wertsache bei uns abgegeben.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Kontakt:
Bürgerservice der Stadt Oberzent
Telefon: 06068 / 7590-900
Rechtsgrundlage