Schiedsamt

Schiedsamt

Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Aufgabe des Schiedsamtes – die außergerichtliche Streitschlichtung – nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen eines gerichtlichen Verfahrens niedrig. Sie liegen zwischen 20 Euro und 50 Euro nebst im Einzelfall verursachter Auslagen.


KONTAKT:

Schiedsmann Gert Menges                                         

Telefon: 06068/3525                                                       

E-Mail: oberzent-schiedsamt@gmx.de


Informationen zum Hessischen Schiedsamt: