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Ortsgericht
Ortsgericht
Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.
In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.
Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören z.B.
Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden
Die öffentliche Unterschriftsbeglaubigung des Ortsgerichts ersetzt hier die in anderen Bundesländern oft erforderliche Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars. Dies ist insbesondere bei Eintragungs- oder Löschungsbewilligungen beim Grundbuchamt, bei Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsoder Vereinsregister sowie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen von Bedeutung. Für die Beglaubigung der Abschriften von Urkunden oder Zeugnissen muss dem Ortsgericht das Original mit vorgelegt werden. Eine Beglaubigung von Abschriften aus dem Personenstandsbuch (Geburts-, Heirats-oder Sterbeurkunde) ist nicht möglich. Diese Urkunden werden nur vom Standesamt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt im Original ausgestellt.
Erteilung von Sterbefallanzeigen
Die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher ist ebenfalls dazu verpflichtet, nach dem Tod einer Person, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz hatte, eine Sterbefallsanzeige zu erstatten. Diese enthält unter anderem die persönlichen Daten der oder des Verstorbenen, Angaben über die gesetzlichen Erben, den Wert des Nachlasses (Haus und Grundbesitz sowie Vermögen) und das Vorhandensein eines Testaments. Sie soll weiter zu erkennen geben, ob ein Einschreiten des Vormundschaftsgerichts oder des Nachlassgerichts geboten ist. Die Angaben dienen dem Amtsgericht zur Durchführung gesetzlicher Aufgaben. Sie gewährleisten beispielsweise, dass sich im Nachlass befindliche Testamente umgehend zur Eröffnung an das Nachlassgericht übermittelt werden oder die Benachrichtigung des Grundbuchamtes und anderer öffentlicher Register eingeleitet werden kann.
Sicherung von Nachlässen
Nachlasssicherungen fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Ortsgerichte. Dies insbesondere dann, wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder die Gefahr besteht, dass Unbefugte sich widerrechtlich das Erbe aneignen könnten.
Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde
Schätzungen sind eine vielgenutzte Dienstleistung der Ortsgerichte. Auf Antrag einer Beteiligten oder eines Beteiligten oder einer Behörde schätzt das Ortsgericht den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke. Sind sich zum Beispiel Mitglieder einer Erbengemeinschaft bei einer Erbauseinandersetzung nicht über den Wert eines Grundstücks einig, so kann beim Ortsgericht eine Schätzung beantragt werden. Über die vorgenommene Schätzung wird eine Schätzungsurkunde erstellt, die unter anderem die Grundstücksgröße, den Bodenwert, die Bauart und den Wert der darauf befindlichen Bauwerke sowie den Gesamtwert enthält. In Schätzungssachen werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig, die auch die Schätzungsurkunde zu unterzeichnen haben. Für die Schätzung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben, die vom Verkehrswert abhängig ist sowie die entstandenen Auslagen berechnet.
Notarielle Beglaubigungen sind nicht möglich!
Rechtsgrundlage:
Ortsgericht Oberzent 1 mit den Stadtteilen Airlenbach, Beerfelden, Etzean, Gammelsbach und Olfen
Ortsgerichtsvorsteher: Gottfried Görig
Ortsgerichtsschöffe und stellv. Ortsgerichtsvorsteher: Helmut Ulrich
Ortsgerichtsschöffe: Walter Krautschneider
Ortsgerichtsschöffe: Eberhard Frindt
Ortsgerichtsschöffe: Gerhard Reinschild
Ortsgericht Oberzent 2 mit den Stadtteilen Falken-Gesäß, Finkenbach, Hinterbach, Kortelshütte, Ober-Hainbrunn, Raubach und Rothenberg
Ortsgerichtsvorsteher: Christian Kehrer
Ortsgerichtsschöffe und stellv. Ortsgerichtsvorsteher: Armin Löffler
Ortsgerichtsschöffe: Helmut Sturm
Ortsgerichtsschöffe: Volker Holschuh
Ortsgerichtsschöffe: Rainer Flick
Ortsgericht Oberzent 3 mit den Stadtteilen Hebstahl, Hesselbach, Hetzbach, Kailbach und Ober-Sensbach, Schöllenbach und Unter-Sensbach
Ortsgerichtsvorsteher: Egon Scheuermann
Ortsgerichtsschöffe und stellv. Ortsgerichtsvorsteher: Marcel Gerling
Ortsgerichtsschöffe: Hans Ludwig Kredel
Ortsgerichtsschöffe: Birgit Schäfer
Ortsgerichtsschöffe: Harald Hörr