Stellvertretende Schiedsperson gesucht

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Für das Schiedsamt Oberzent ist die Position der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen. Der Zuständigkeitsbereich des Schiedsamts Oberzent erstreckt sich über alle Stadtteile der Stadt Oberzent. Bei dem Ehrenamt handelt es sich um eine Einrichtung, die der Schlichtung verschiedener Rechtsstreitigkeiten im Vorfeld von gerichtlichen Auseinandersetzungen dient. Die Besetzung erfolgt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von 5 Jahren. Die Bestätigung der Person erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichtes Michelstadt.

Eine Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein. Nicht berufen werden können z.B. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder bereits das 75. Lebensjahr vollendet haben, bzw. nicht in Oberzent wohnen (siehe auch § 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz). Personen, die sich für dieses Ehrenamt interessieren, können sich bis zum 14.02.2025 bei der Stadtverwaltung melden. Dort erhalten sie auch weitere Informationen (Ansprechpartnerin: Frau Petersik, Tel. 06068/7590-931, E-Mail: personalamt@stadt-oberzent.de).

Oberzent, den 17.01.2025

Der Magistrat

Christian Kehrer

Bürgermeister