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Grundsteuer
Grundsteuer 2025
Diesen Messbetrag haben Sie bereits per Bescheid von Ihrem zuständigen Finanzamt mitgeteilt bekommen. Die Kommunen haben keine Möglichkeiten den vom Finanzamt per Bescheid festgestellten Messbetrag zu ändern. Die Kommunen beschließen die Hebesätze. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.12.2024 folgende Hebesätze beschlossen:
Grundsteuer A = 240 %
Grundsteuer B = 310 %
Die jährliche Grundsteuer errechnet sich wie folgt:
Messbetrag lt. Finanzamt (€) x Hebesatz der Kommune (%) = zu zahlende Grundsteuer im Jahr
Ab 2025 gilt dieser neue Hebesatz, welchen die Kommunen aufgrund einer Empfehlung der Hessischen Steuerverwaltung festlegen können. Anfragen zum Messbetrag und zur Bewertung der Grundstücke richten Sie bitte direkt an das Finanzamt.
Sollten sich Fragen zu der in Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid angegebenen Grundsteuer ergeben, bitten wir Sie, diese schriftlich an grundsteuer@stadt-oberzent.de
oder per Brief an Stadt Oberzent, Steueramt, Metzkeil 1, 64760 Oberzent zu stellen. Wir werden Ihr Anliegen umgehend bearbeiten.
Bitte nehmen Sie von telefonischen Anfragen Abstand!
Weiter weisen wir darauf hin, dass Änderungen, wie Grundstücksverkäufe, Verwalterwechsel, Namens- und/oder Adressänderungen, die dem Steueramt der Stadt Oberzent nach dem 15.11.2024 bekannt geworden sind, aus technischen Gründen im Jahresbescheid 2025 nicht mehr berücksichtigt werden können. Diese Änderungen erfolgen ggf. im Nachgang mit einem Änderungsbescheid.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns.
Stadt Oberzent – Steueramt -