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Bundestagswahl 23.02.2025
BRiefwahlmöglichkeit
Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Alle Wahlberechtigten erhalten eine entsprechende Benachrichtigung bis spätestens 02. Februar.
Es besteht wieder die Möglichkeit der Briefwahl, die seit 13. Januar auch online beantragt werden kann. Über den untenstehenden Link oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung kann ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines gestellt werden. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Weiterhin ist der Antrag auch schriftlich, mündlich, per Fax oder per E-Mail (nicht aber telefonisch) möglich. Bei schriftlicher Antragstellung empfiehlt sich der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bitte geben Sie stets Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift an. Beim Antrag per E-Mail an buergerservice@stadt-oberzent.de ist zu beachten, dass die Angaben unverschlüsselt übermittelt werden, dem Datenschutz also insofern nicht Rechnung getragen ist. Im Falle persönlicher Vorsprache ist keine Terminvereinbarung mit dem Bürgerservice notwendig.
Alle eingegangenen Anträge auf Wahlscheine können aufgrund der verkürzten Fristen voraussichtlich erst ab Anfang Februar durch die Stadtverwaltung bearbeitet und versandt werden, da der Druck der Stimmzettel erst ab 30. Januar erfolgen kann. Bei den vergangenen Wahlen kam es vereinzelt zu sehr langen Postlaufzeiten durch die Deutsche Post AG. Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht spätestens bis 16. Februar zugestellt sein, bittet die Stadtverwaltung unter Tel. 06068/7590911 um Rückmeldung.
Briefwahlunterlagen können bei Abholung auch an Bevollmächtigte ausgehändigt werden, sofern diese für höchstens vier Personen Unterlagen in Empfang nehmen wollen. Dadurch soll Familien- und Nachbarschaftshilfe zugelassen, gleichzeitig aber das Missbrauchspotential durch „Massenvollmachten“ ausgeschlossen werden. Eine schriftliche Vollmachterteilung ist jedoch erforderlich, ein Vordruck befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die nicht schreiben können, dürfen sich hierbei der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Letzter Zeitpunkt für den Antrag auf einen Wahlschein ist Freitag, der 21. Februar, 15:00 Uhr im Rathaus Beerfelden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann dort ein Wahlschein noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr beantragt werden.
Aufgrund der verkürzten Fristen bleiben voraussichtlich nur rund zwei Wochen zur Bearbeitung im Wahlamt sowie zum Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen. Wir bitten daher, die Briefwahlunterlagen nach Erhalt umgehend auszufüllen und rechtzeitig zurückzusenden, damit diese spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr eingehen.
Nach Möglichkeit sollten vorrangig Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Reisende oder im Ausland lebende Wähler/innen per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. Um sicherzustellen, dass Ihre Stimme rechtzeitig eingeht, empfehlen wir daher, Ihr Wahllokal am Wahltag persönlich aufzusuchen oder bei Bedarf im Vorfeld von der Briefwahl vor Ort im Rathaus Beerfelden Gebrauch zu machen.